Unsere Leistungen

  • kostenfreie Besichtigung
    (im Rhein-Main-Gebiet)
  • kostenfreie Beratung
  • kostenfreie Angeboterstellung

Bereitschaftspauschale und Abrechnung pro Räumung


Option A: 
Bereitschaftspauschale und Abrechnung pro Räumung

 

Bereitschaftspauschale - Winterdienst

  • In der Bereitschaftspauschale sind Fahrzeug- und Maschinenkosten, Räumgeräte, Streumittel (Salz/Split), Bereitschaftszeit der Mitarbeiter und die Haftpflichtversicherung für den Winterdienst enthalten.
  • Die Bereitschaftspauschale enthält keinen Einsatz/Räumung!

 

Einsatz/Räumung - Winterdienst

  • Öffentlicher Gehweg, Gehwege zu den Häusern, Parkplatzflächen,.XXXX.
  •  Monate 1. November  bis 31.März. Die Berechnung erfolgt nur in diesen 
     Monaten.
  •  Bei einsetzendem Schneefall bzw. Glatteis werden die vertraglich
     festgelegten Flächen von Schnee und Eis nach dem Aussetzen des
     Schneefall geräumt/gestreut.

  •  Räumung laut Satzung der Stadt/Gemeinde.
  •  An Arbeitstagen wird die erste Räumung/Winterdienst bis ca. 7.00 Uhr ausgeführt.
  •  An Wochenenden und Feiertag wird die erste Räumung/Winterdienst bis 
     ca.  9.00 Uhr ausgeführt.
  •  Die erste Räumung bis 7.00 Uhr  (9.00 Uhr) erfolgt automatisch und wird
     als Räumung abgerechnet. Weitere Räumungen am Tag/Nacht erfolgen
     nur auf Abruf durch den Auftraggeber.
  •  Die 24-Stunden-Telefonnummer unseres Servicemitarbeiters erhalten Sie
     bei Vertragsabschluss.
  •  Die Räumung wird durch Unterschrift/Einwurf eines Einsatznachweis
     dokumentiert.

Winterdienstvertrag

Laden Sie sich hier ein Muster unseres Standardvertrages für den Winterdienst herunter.

Gerne passen wir den Winterdienstvertrag Ihren individuellen Bedürfnissen an.

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